Wichtige Projekte
Pistensanierung
Im August 2016 begann die etappierte Sanierung des ältesten, über 50-jährigen, Pistenabschnitts. In einer ersten Phase wurden Vorarbeiten im Bereich Tiefbau geleistet und die Kabeltrassen vollständig ersetzt. Damit wurden die Grundlagen für den Leuchtmittelersatz durch modernste LED-Technologie sowie für die eigentliche Sanierung und Ausbesserung des Pistenbelags geschaffen. Diese zweite Etappe begann im Mai 2017. Während einer Intensivbauphase von rund drei Wochen standen teilweise bis zu vier Asphaltfertiger und zehn Walzen gleichzeitig im Einsatz. Anschliessend wurde die 1310 Meter lange neue Belagsfläche rilliert, um die Wasserableitung sicherzustellen. Die grössten Herausforderungen waren die Realisierung der Arbeiten ohne Beeinträchtigung des Flugbetriebs und unter Einhaltung der Vorgaben bezüglich Qualität, Sicherheit und Umwelt. Ende Juni 2017 konnte die Belagssanierung erfolgreich abgeschlossen werden.
4. Ausbauetappe
Im Sinne eines planerischen Leitbildes umfasst der Masterplan die bauliche Entwicklung des Flughafens Bern bis ins Jahr 2022. Ein wichtiger Bestandteil davon ist die 4. Ausbauetappe. Diese beinhaltet eine teilweise Verlagerung des Flugbetriebs in den Südwesten des Areals. Nebst der Entflechtung der Verkehrsarten (Linien- und Charterverkehr sowie Business Aviation im bestehenden Bereich, General Aviation im Südwesten) stehen auch neue Abstellflächen und Hangare im Zentrum der Entwicklung. Gesamthaft sollen rund 18 Mio. Franken investiert werden, u. a. auch in einen Triebwerkstandlaufplatz mit Schallschutzgebäude (Standlaufshelter) zur Lärmentlastung der Bevölkerung.
Die Plangenehmigung wurde im 2015 erteilt und ist nach dem grünen Licht des Bundesgerichts im Januar 2018 rechtskräftig. Aufgrund der beschränkten Investitionskraft erfolgt die Umsetzung schrittweise. In einer ersten Phase sollen Rollweg, Standlaufshelter, Teile der Vorfeldfläche und Hangare für die Kleinaviatik realisiert werden.
Bauprojekte und Umweltbaubegleitung
Bauprojekte werden hinsichtlich ihrer ökologischen Auswirkung beurteilt und die nötigen Massnahmen zum Schutz der Umwelt festgelegt. Diese Massnahmen werden in die Ausschreibung der Arbeiten integriert und im Werkvertrag verankert. Die Umsetzung der Massnahmen in der Ausführungsphase wird von Umweltfachleuten kontrolliert und durchgesetzt. Mittels Erfolgskontrollen wird die Qualität der umgesetzten Massnahmen überprüft und wenn nötig werden Nachbesserungen getroffen.