Für Ihre Sicherheit

Durch Beachtung der folgenden Hinweise sorgen Sie für einen möglichst reibungslosen und effzienten Ablauf an der Sicherheitskontrolle. Sie leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit am Flughafen Bern.

Im Handgepäck nicht erlaubt sind:

Flüssigkeiten (Gels, Crèmes, Pasten, usw.) in Behältnissen von mehr als 100 ml; Waffen oder scharfe Gegenstände mit einer Klingellänge von mehr als 6 cm.

Im Hand- und im aufgegebenen Gepäck verboten sind:

   

Ausnahmen:

  1. Ein Feuerzeug pro Person ist erlaubt, sofern es auf der Person getragen wird.

  2. Batterien mit einer Leistung von über 160 Wh; Ersatzbatterien, Powerbanks und E-Zigaretten im Handgepäck mit Einschränkungen erlaubt.

Flüssigkeiten im Handgepäck

Im Handgepäck sind nur Behälter von Flüssigkeiten, Gels, Crèmes, usw. bis zu einer maximalen Grösse von 100 ml (1 dl) erlaubt. Die Behälter (Tuben, Dosen, Fläschchen) müssen locker in einem durchsichtigen, verschliessbaren Plastiksack (z. B. Gefrierbeutel) von maximal 1 Liter Volumen passen. Der Plastikbeutel muss bei der Sicherheitskontrolle separiert vom restlichen Gepäck vorgezeigt werden. Pro Person ist ein Plastikbeutel erlaubt. Dies gilt auch für Kinder und Säuglinge.

Unter Auflagen auch in Behältnissen über 100 ml erlaubt sind

  • für die Reise benötigte Menge an flüssigen Medikamenten sowie Baby- und Spezialnahrung; und

  • flüssige Tax & Duty Free-Artikel in einer versiegelten, ICAO-konformen Tasche und mit Kaufbeleg.

Die vorgenannten Flüssigkeiten müssen an der Sicherheitskontrollstelle vorgewiesen und einer zusätzlichen Kontrolle unterzogen werden. Die Mitnahme auf den Flug ist nur erlaubt, wenn diese vom Sicherheitspersonal freigegeben wurde.

Batterien im Gepäck

Aus Sicherheitsgrüden dürfen Sie im aufgegebenen Gepäck keine Ersatzbatterien oder Powerbanks mitführen. Im Handgepäck dürfen Sie Ersatzbatterien und Powerbanks, die Lithium enthalten, sowie E-Zigaretten unter folgenden Bedingungen und bis zu einer Leistung von 160 Wh transportieren:

  • max. zwei Ersatzbatterien und/oder Powerbanks, falls die Nennenergie der einzelnen Batterien und/oder Powerbanks 100 Wh übersteigt; und

  • Batterien sind einzeln gegen Kurzschluss zu sichern.

In einem Gerät eingesetzte Batterien (bis max. 100 Wh) können Sie im Hand- sowie im aufgegebenen Gepäck befördern. Generell verboten sind u. U. Batterien mit einer Leistung von über 160 Wh. Spezielle Bestimmungen der Fluggesellschaften bleiben vorbehalten und müssen befolgt werden.