Schutzkonzept

Grundprinzipien

Es gelten nach wie vor folgende Grundschutzmassnahmen:

  • Maskentragpflicht in Innenräumen während der gesamten Flughafenführung

  • Hände desinfizieren, da waschen unterwegs nicht möglich

  • Kein Händeschütteln. Wenn möglich, nichts berühren

  • In Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen

  • Abstand halten


Detaillierte Massnahmen

Gruppengrösse:

  • Die Gruppengrösse wird auf 15 Personen pro Führer beschränkt. An einer Besichtigung können gleichzeitig drei Gruppen teilnehmen.


Teilnahmebedingungen:

  • In öffentlich zugänglichen Innenräumen und unter anderem auf Flughäfen muss ab 12 Jahren eine Maske getragen werden.

  • Bei allen Führungen gilt die Maskenpflicht im Innenbereich ab 12 Jahren.

  • Besucher, welche zur Risikogruppe zählen, nehmen auf eigene Verantwortung am Rundgang teil.

  • Grundsätzlich gilt die Eigenverantwortung. Alle Besucher müssen selber entscheiden, ob sie die Flughafenführung antreten wollen oder nicht.

  • Besucher, die Krankheitssymptome aufweisen, sich krank fühlen oder Kontakt mit COVID-19-Erkrankten hatten, dürfen an der Besichtigung nicht teilnehmen.


Ausrüstung Besucher (vor der Führung zu organisieren):

  • Die Besucher nehmen eigene Schutzmasken mit.


Rückverfolgung:

  • Pro Führung werden die Kontaktdaten einer Person erhoben. Diese Kontaktperson ist für die Rückverfolgung der Teilnehmenden selbst verantwortlich.